Verkehrsrecht in Zivil-, Straf- und Bussgeldsachen

Im Verkehrsrecht sind die Unterbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht häufig eng miteinander verzahnt. Das Verschulden am Zustandekommen eines Verkehrsunfalles löst unter Umständen nicht nur zivilrechtliche sondern auch strafrechtliche oder bussgeldrechtliche Konsequenzen aus.

Zum Verkehrszivilrecht gehört die gesamte Schadensabwicklung/Unfallregulierung für materielle Schäden an beteiligten Fahrzeugen (Schadensersatz allgemein, Reparaturkostenersatz, Reparaturkostenübernahmeerklärung durch die Versicherung, Ersatz für Wertminderung, Nutzungsausfall u.a.) und materielle Schäden von verletzten Personen (Verdienstausfall, Rentenschaden, Haushaltshilfe, Betreuungskosten). Kommt es gar zum Tod eines Unfallbeteiligten, stellen sich Fragen des Ersatzes für den Verlust von Unterhaltsansprüchen. Dazu kommt bei Verletzung von Unfallbeteiligten natürlich der Ersatz der immateriellen Schäden, kurz als Schmerzensgeld bezeichnet.

Rechtsanwältin Stauder bearbeitet für Sie mit hoher Kompetenz alle vorstehenden Probleme, verhandelt schriftlich und persönlich mit gegnerischen Versicherungen, beschreitet für Sie wenn nötig den Rechtsweg und verteidigt auch gegen unberechtigte Ansprüche.

Auch in strafrechtlicher und bussgeldrechtlicher Sicht steht Ihnen Rechtsanwältin Stauder mit Überblick, Erfahrung und sicherer Einschätzung der jeweiligen Rechtslage zur Verfügung. Drohen Geldstrafen, Geldbussen, Verwarnungsgeld, gar Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaunbnis, hilft Ihnen Rechtsanwältin Stauder, Sanktionen zu vermeiden oder wenigstens abzumildern. Ist es zum Ernstfall gekommen, hilft sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins.

Durch frühestmögliche Einschaltung von Rechtsanwältin Stauder nach einem Unfall, einer Verkehrskontrolle oder sonstigem Vorfall sichern Sie sich von Anfang an das ganze Spektrum ihres Wissens und ihrer Erfahrung.