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Strafverteidigung von Inländern und Ausländern
Das Strafrecht ist kein isoliertes Rechtsgebiet sondern mit zahlreichen Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten verknüpft. Rechtsanwalt Ziegler in seiner zivilrechtlichen Ausrichtung verteidigt deshalb vornehmlich in Wirtschaftsstrafsachen wie Betrug und Untreue, Steuerhinterziehung, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzvergehen u.ä. Rechtsanwältin Trifari-Fellmann ist zuständig für familienbezogene Strafsachen wie Gewalt in der Ehe, Sexualdelikte u.ä., die sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl behandelt. Rechtsanwältin Stauder verteidigt gekonnt und einfühlsam in Fällen, die eher der Kleinkriminalität zuzuordnen sind, sowie natürlich in verkehrsrechtlichen Strafsachen wie Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Strassenverkehrsgefährdung u.ä. Rechtsanwältin Miluscheva hat bereits beachtenswerte Erfahrung in Fällen schwererer Kriminalität wie Betäubungsmittelstraftaten und Bandenkriminalität gesammelt.
Die internationale Ausrichtung unserer Kanzlei bewirkt, dass unsere Mandanten häufig ausländischer Nationalität sind. Wir gehen nicht nur auf deren persönlichen Kulturkreis ein sondern – dies gilt insbesondere für Rechtsanwältin Miluscheva - sind auch mit den internationalen Aspekten der Strafverfolgung und Strafvollstreckung wie der Zuständigkeit für Auslandstaten, dem Europäischen Haftbefehl, der Auslieferung, der Abschiebung zur Haftverkürzung, der Überstellung zur Strafvollstreckung in den Heimatstaat u.a. vertraut.



