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Familienrecht national und international
Rechtsanwältin Domenica Trifari-Fellmann, unsere Fachanwältin für Familienrecht, berät und vertritt neben deutschen Mandanten auch – dank ihrer Sprachkenntnisse – sehr viele ausländische, häufig italienische Mandanten. Sie vertiefte deshalb ihre Kenntnisse des internationalen Familienrechts, wie zum Beispiel die Scheidung ausländischer oder binationaler Ehen, wobei zahlreiche Besonderheiten und Problemstellungen auftreten. Das internationale Familienrecht erfordert ein ganz besonderes Fachwissen auf materiellrechtlichem wie prozessrechtlichem Gebiet.
Rechtsanwältin Trifari-Fellmann befaßt sich natürlich auch mit der Lösung von Problemen im nationalen Bereich der Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Themen. Im Vordergrund stehen Unterhalt, Zugewinn, Sorge- und Umgangsrecht. Insbesondere geht Rechtsanwältin Trifari-Fellmann auf die besondere Lebenssituation der Mandanten ein und versucht, wenn möglich, kosten- und kofliktvermeidende Vereinbarungen zur Regelung der Scheidungsfolgen abzuschließen.
Der Komplexität der persönlichen und wirtschaftlichen Problematik begegnet Rechtsanwältin Trifari-Fellmann mit hohem Einfühlungsvermögen, Engagement und Professionalität im persönlichen Gespräch mit dem Mandanten.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Familienrecht liegen in folgenden Bereichen:
- Internationales Familienrecht
- Internationales Scheidungsrecht
- Trennungsberatung
- Trennungsvereinbarungen
- Ehescheidungen / Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
- Sorgerecht / Umgangsrecht
- Eheverträge
- Unterhaltsansprüche (Ehegatten, Kinder, Eltern)
- Vermögensauseinandersetzungen / Zugewinnausgleich
- Wohnungszuweisung / Hausratsteilung
- Gewaltschutzverfahren
- Kindesentführungen (Haager Entführungsübereinkommen)
- Unterhaltsproblematik bei Selbständigen
- Versorgungsausgleich
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Eingetragene Lebenspartnerschaften
- Steuerliche und sozialrechtliche Bezüge



