Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Frage, wem das Vermögen einer Person nach deren Tod zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Schulden und Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Ausgangspunkt sind die gesetzliche Erbfolge und das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, auch gemeinschaftliches Testament, oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als die gesetzlichen Erben oder diese zu anderen als vom Gesetz vorgesehenen Erbquoten als Erben einsetzt, können die benachteiligten engsten Angehörigen dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht.

Der Erblasser kann durch Verfügungen zu Leibzeiten und durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss auf den Umfang und das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode nehmen.

Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben dann der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und die Verwandten.

Rechtsanwalt Ziegler – in Zusammenarbeit mit der Familienrechtsspezialistin Rechtsanwältin Trifari-Fellmann – berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten Berliner Testament, Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnisanordung, Berücksichtigung minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen – Konten, Depots, Immobilien – sowie Testamentsvollstreckung.

Folgende Problemkreise stehen bei der Arbeit auf erbrechtlichem Gebiet im Vordergrund:

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Testament – Errichtung und Inhalt
  • Erbeinsetzung / Teilungsanordnung
  • Erbschaftssteuer
  • Verfügungen unter Lebenden
  • Testamentsauslegung
  • Erbscheinsantrag
  • Miterbenstellung
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassauseinandersetzung